Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31.07.2023
I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung, Beschreibung des Services
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von Easypacht GmbH & Co. KG, Braustraße 31, 96369 Weißenbrunn („Easypacht“) zur Verfügung gestellte digitale Plattform easypacht.de („Website“).
Leistungen von Easypacht werden im Folgenden auch als „Service“ bezeichnet; Websitebesucher, die den Service in Anspruch nehmen, werden als „Nutzer“ oder „Flächeninhaber“ bezeichnet.
Auf der Website finden Flächeninhaber generelle Informationen darüber, wie sie ihre Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stellen und parallel Landwirtschaft betreiben können. Easypacht leistet jedoch keine individuelle Beratungstätigkeit.
Zudem können Flächeninhaber eigene Flächen, die sich potenziell für den Bau und Betrieb eines erneuerbaren Energieparks – „Energieparks“ sind vorrangig Photovoltaik-Anlagen aber – nicht abschließend – auch Wind-Parks, Ausgleichsflächen, Batterien, Umspannwerke oder Trassierungen („Energieprojekt“)- eignen, über die Website eintragen und so in die Easypacht-Datenbank aufnehmen lassen. Durch den Eintrag seiner Fläche in die Easypacht-Datenbank durch den Flächeninhaber gestattet der Flächeninhaber Easypacht, die betreffende Fläche („angebotene Fläche“) an Dritte („Projektierer“), insbesondere zur Realisierung eines Energieprojekts, vorzuschlagen. Easypacht ist jedoch weder zur Vermittlung der Flächen noch zur Realisierung eines Energieprojektes oder zur Mitwirkung an einer solchen verpflichtet; eine Tätigkeitspflicht trifft Easypacht nicht.
Weitere Informationen hierzu können im nachfolgenden Abschnitt „Nutzung von Easypacht“ abgerufen werden.
Der in diesen AGB beschriebene Service von Easypacht ist für den Flächeninhaber unentgeltlich. Die Vereinbarung einer etwaigen Vergütung in einem Vertrag zwischen dem Projektierer und dem Flächeninhaber, der den Projektierer und/oder einen Dritten zur Nutzung der angebotenen Fläche berechtigt, insbesondere, aber nicht abschließend, im Wege eines Pacht- oder Kaufvertrages (in den AGB „Hauptvertrag“ genannt) bleibt alleine den Parteien dieses Vertragsverhältnisses vorbehalten. Eine etwaige Tätigkeit von Easypacht gegenüber eines Projektierers kann auch gegen Entgelt erfolgen. Kosten für den Flächeninhaber ergeben sich hieraus nicht.
- Der Service von Easypacht richtet sich ausschließlich an Nutzer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber der angebotenen Flächen sind. Vertragssprache ist Deutsch. Die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite easypacht.de/agb abgerufen und ausgedruckt werden.
II. Nutzung von Easypacht
Um das Angebot von Easypacht zu nutzen und seine Fläche in die Easypacht-Datenbank einzutragen, führt der Flächeninhaber die nachfolgenden Schritte durch:
- Für eine Eintragung einer Fläche in die Easypacht-Datenbank ist das Befolgen der auf der Website vorgegebenen Schritte notwendig. Der Eintragungsprozess erfolgt in deutscher Sprache.
- Der Flächeninhaber gibt über den Registrierungsassistenten zuerst die Größe seiner zur Verfügung stehenden Fläche an und um welchen Flächentyp es sich handelt. Im nächsten Schritt gibt der Nutzer an, in welcher Form diese Fläche bewirtschaftet wird und in welchem PLZ-Gebiet sie sich befindet. In diesem Zuge kann die Pinnadel auf die korrekte Fläche platziert werden. Der Service von Easypacht wird vorrangig für Flächen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten.
- Im Zuge der weiteren Registrierung hinterlegt der Nutzer seinen Namen (Vorname und Nachname), seine Kontaktdaten (Telefonnummer, Email-Adresse) und kann zusätzliche optionale Angaben zu seiner Fläche machen.
- Die Angaben, die der Flächeninhaber im Rahmen des Eintragungsprozesses gemacht hat, kann er bis zur Betätigung der Schaltfläche „Angebot(e) erhalten“ überprüfen, ergänzen und ändern.
- Mit der Registrierung durch Anklicken der „Angebot(e) erhalten“-Schaltfläche gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrags unter Einschluss und gemäß den AGB ab.Der Nutzungsvertrag kommt durch Bestätigung von Easypacht per E-Mail zustande, soweit Easypacht nicht vorher ein Widerruf des Nutzers zugeht; ein Anspruch auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Nutzungsvertrages oder zur Nutzung von Easypacht steht dem Nutzer nicht zu.Alternative (Komm. von DJ): Die Registrierung durch Anklicken der „Angebot(e) erhalten“-Schaltfläche ist kein Angebot des Nutzers zum Abschluss des Nutzungsvertrags. Easypacht gibt ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags nach diesen AGB durch Übersendung einer E-Mail an den Nutzer ab. Der Nutzer nimmt dieses Angebot an durch Betätigung des Links in der E-Mail, soweit dem Nutzer nicht vorher ein Widerruf durch Easypacht zugeht.
- Der Flächeninhaber erhält von Easypacht eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der bestätigt wird, dass der Flächeninhaber sich registriert hat und die Angaben zu seinen angebotene(n) Fläche(n) zur Vermittlung durch Easypacht an Dritte zur Realisierung eines PV-Projekt hinterlassen hat.
- Easypacht kann beim Flächeninhaber (auch telefonisch) ergänzende Informationen zur angebotenen Fläche einholen. Easypacht kann eine Flächenbewertung durchführen, um eventuelle Flächen mit fachrechtlicher Ausschlusswirkung (z.B. aufgrund fachrechtlicher Bestimmungen des Bundes- oder der Landesnaturschutzgesetze) von einer etwaigen Vermittlung an Projektierer ausschließen zu können. Der Flächeninhaber kann jederzeit seine persönlichen Daten sowie die Daten zu der/den angebotenen Fläche(n) via E-Mail an info@easypacht.de korrigieren.
- Easypacht ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die angebotene(n) Fläche(n) an Projektierer zur Realisierung von PV-Projekten anzubieten. Hierfür kann Easypacht die angebotene(n) Flächen einem Projektierer, der die Realisierung eines Energieprojekts anstrebt, vorschlagen. Nachdem der betreffende Projektierer sein Interesse am Abschluss eines Hauptvertrags in Bezug auf die angebotene(n) Fläche(n) Easypacht mitgeteilt hat, wird Easypacht dem Projektierer die Kontaktdaten des Flächeninhabers per E-Mail präsentieren.
- Easypacht informiert den Flächeninhaber anschließend darüber, dass seine Kontaktdaten und Informationen zu seiner angebotenen Fläche an einen potentiellen Projektierer weitergegeben wurden. Der Projektierer soll den Flächeninhaber innerhalb von 6 Werktagen kontaktieren, um mit diesem einen Termin zur detaillierteren Absprache zum weiteren Vorgehen (z.B. zum Hauptvertrag sowie zum PV-Projekt etc.) vereinbaren und dessen Fragen ausführlich beantworten.
- Der Abschluss und Inhalt eines etwaigen Hauptvertrags und/oder die Realisierung eines Energieprojekts obliegen nur dem Projektierer und dem Flächeninhaber. Solche Verträge kommen aufgrund des persönlichen Kontakts zwischen dem Flächeninhaber und dem Projektierer nur zwischen Projektierer und Flächeninhaber zustande. Easypacht wird nicht Vertragspartner und hat keinen Einfluss auf die Realisierung eines Energieprojektes oder eines anderen Projektes.
- Sollten sich Projektierer und/oder Flächeninhaber gegen eine gemeinsame Zusammenarbeit entscheiden, kann der Flächeninhaber seine angebotene(n) Fläche(n) weiterhin in der Easypacht-Datenbank belassen; Easypacht kann dann diese angebotene(n) Fläche(n) einem weiteren Projektierer nach Maßgabe dieser AGB anbieten.
- Während und nach Realisierung eines Energieprojekts kann Easypacht alle Beteiligten via Mail um ein Feedback bitten und Mitteilung über den aktuellen Stand verlangen.
III. Überlassung von Informationen an Easypacht
Dem Flächeninhaber ist bewusst, dass Easypacht für eine etwaige Abrechnung eines vergütungspflichtigen Vermittlungsvertrags mit dem Projektierer den Inhalt eines zwischen Projektierer und Flächeninhaber abgeschlossenen Vertrages benötigt. Vorsorglich erklärt sich der Flächeninhaber deshalb damit einverstanden, dass der Projektierer eine vollständige Abschrift eines solchen Vertrages, d. h. dessen vollständigen Inhalt nebst der sich darauf beziehenden Nebenabreden und/oder Änderungs- oder Ergänzungsverträge, an Easypacht übermittelt.
- Der Flächeninhaber stimmt einer Akteneinsicht durch Easypacht in die zu der nachgewiesenen Fläche gehörige Bauakte bei der zuständigen Behörde und einer Grundbucheinsicht zu. Auf Verlangen erteilt der Flächeninhaber Easypacht hierzu schriftliche Vollmacht nach den Vorgaben der Behörde bzw. des Grundbuchamts.
IV. Haftung
Easypacht haftet dem Nutzer gegenüber in keiner Weise für Leistungen (gleich welcher Art, einschließlich Beratungs- und oder Werk-/Bauleistungen), die Projektierer gegenüber dem Flächeninhaber erbringen. Easypacht haftet deshalb insbesondere, aber nicht abschließend, nicht für die Durchführung und Erfüllung von Verträgen zwischen dem Flächeninhaber und dem Projektierer und/oder für Schlechtleistungen, Verzug, Nichtleistungen und/oder Schäden, gleich welcher Art oder aus welchem Grund, die im Zuge der Durchführung eines Vertrages zwischen dem Unternehmer und dem Flächeninhaber beim Flächeninhaber entstehen. Etwaige Haftungsfragen von Easypacht für eigene Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Ziffer.
V. Austragung von Daten aus der Easypacht-Datenbank
Der Flächeninhaber kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen Daten via Mail an info@easypacht.de (persönliche Daten sowie Daten zu(r) angebotene(n) Fläche(n)) aus der Easypacht-Datenbank löschen lassen; Easypacht wird dann diese Daten nicht mehr nutzen.
VI. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Easypacht GmbH & Co. KG, Braustraße 31, 96369 Weißenbrunn, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefes, Telefaxes oder einer E-Mail an info@easypacht.de, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
1. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2. Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie (i) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und (ii) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück ((*) Unzutreffendes streichen):
An Easypacht GmbH & Co. KG, Braustraße 31, 96369 Weißenbrunn; info@easypacht.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_________
(*) Unzutreffendes streichen.
VII. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE. Easypacht ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
VIII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Geltendmachung deliktischer Ansprüche sowie die mögliche Anwendbarkeit zwingender verbraucherschützender Vorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen nach diesen AGB zwischen dem Nutzer und Easypacht die für Bayreuth zuständigen Gerichte.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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